für Weihnachtsmarkthütten / Verkaufshütten / Partyhütten
1. Mietgegenstand
Vermietet wird eine mobile Hütte (z. B. Weihnachtsmarkthütte, Verkaufshütte oder Partyhütte) gemäß Artikelbeschreibung unter www.bollerwagenfabrik.de.
2. Vermieter
Bollerwagenfabrik.de
Drinker Schlaa 2
57439 Attendorn
Deutschland
3. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt und endet zu den vertraglich vereinbarten Terminen. Eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bollerwagenfabrik.de möglich.
4. Mietpreis und Zahlung
Der vereinbarte Mietpreis ist bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn vollständig zu entrichten. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält sich die Bollerwagenfabrik.de das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Übergabe und Rückgabe
Die Hütte wird in funktionsfähigem, gereinigtem Zustand übergeben und ist in demselben Zustand fristgerecht zurückzugeben. Schäden, Mängel oder starke Verschmutzungen bei Rückgabe werden dem Mieter in Rechnung gestellt (siehe Liste, Punkt 9).
6. Nutzung und Verantwortung
Die Nutzung der Hütte darf nur zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zweck erfolgen. Der Mieter ist für einen sicheren Betrieb sowie die Einhaltung aller behördlichen Auflagen (z. B. Brandschutz, Veranstaltungsgenehmigungen) verantwortlich.
Es dürfen keine fetthaltigen Speisen in der Hütte zubereitet werden
(z.B. Pommes in einer Fritteuse oder Reibeplätzchen etc.)
7. Haftung
Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Nutzung, Witterungseinflüsse, Vandalismus oder Diebstahl entstehen. Es wird empfohlen, eine geeignete Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
8. Rücktritt von der Mietbuchung / Stornobedingungen
Bei einem Rücktritt von der Mietbuchung gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietbetrags werden fällig.
- ab 7 Tage vor Mietbeginn: Der volle Mietbetrag wird fällig.
Der Rücktritt muss schriftlich oder per E-Mail erklärt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der Bollerwagenfabrik.de.
Wird die Hütte per Selbsttransport abgeholt aber nicht wieder zurückgebracht, wird der komplette Neupreis der Hütte zzgl. einer Ausfallbearbeitungsgebühr i.H.v. 200,-€/Hütte fällig
9. Kostenübersicht bei Schäden an Weihnachtsmarkthütten
Gilt für alle vermieteten Marktstände / Holzbuden.
Die nachfolgenden Preise verstehen sich als Pauschalen und dienen der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit sowie dem Material- und Zeitaufwand.
Beschädigungen & Ersatzkosten
9.1. Lose oder beschädigte Holzbretter
- Reparatur kleiner Schäden (Nachschrauben, Ausrichten): 15 € pro Brett
- Austausch eines Bretts (Material + Arbeitszeit): 35 € pro Brett
9.2. Fehlendes oder defektes Dach
- Austausch oder Ersatz einer kompletten Dachfolie (inkl. Montage): 250 €
9.3. Klappmechanismus des Vordaches defekt
- Reparatur (Justierung, Schrauben): 100 €
- Austausch des Klappmechanismus: 50 €
9.4. Fehlende Flügelmuttern / Schrauben
- Pro fehlende Flügelmutter: 2 €
- Pro fehlende Schraube / Verbindungselement: 1,50 €
9.5. Türanschlag abgerissen / Tür nicht funktionstüchtig
- Reparatur des Anschlags: 50 €
- Neuer Türanschlag inkl. Montage: 100 €
9.6. Komplette Wand defekt (Strukturschaden)
- Reparatur und Wiederherstellung: 120 €
- Kompletter Austausch einer Wand: 300 €
10. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe der Hütte eine Kaution in Höhe von 200,00 € pro Hütte zu erheben.
Die Kaution dient der Absicherung eventueller Schäden sowie der Einhaltung der Rückgabepflichten.
Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig zurückerstattet. Werden Schäden festgestellt, ist der Vermieter berechtigt, erforderliche Reparaturkosten gemäß Punkt 9 mit der Kaution zu verrechnen.
10.1 Kautionszahlung
Zur Absicherung eventueller Schäden wird eine Kaution in Höhe von 200,00 € pro Hütte erhoben.
Die Kaution ist vor Mietbeginn per PayPal (an: info@bollerwagenfabrik.de) oder per Banküberweisung zu entrichten.
11. Gefahrübergang / Verantwortung des Mieters
Die Verantwortung für die Hütte geht mit der Übergabe an den Mieter oder dessen beauftragte Person auf den Mieter über.
Dies gilt auch bei Selbstabholung.
Der Mieter trägt ab diesem Zeitpunkt das Risiko für:
- Beschädigungen
- Verlust
- Diebstahl
- Witterungsschäden (z. B. Sturm, Schnee, Windlasten, Wasserschäden)
Die Hütte ist durch den Mieter gegen Umfallen, Wegwehen oder sonstige Gefahren ausreichend zu sichern.
12. Verbot baulicher Veränderungen
Es ist dem Mieter untersagt, an der Hütte bauliche Veränderungen vorzunehmen.
Insbesondere sind Bohren, Sägen, Schrauben, Tackern, Nageln oder das Anbringen von schwer entfernbaren Aufbauten (z. B. Werbeschilder, Lichterketten, Außenverkabelungen, Planen) ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
Entstandene Schäden werden gemäß Punkt 9 in Rechnung gestellt.
13. Haftungsausschluss des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für:
- Ausfall der Veranstaltung,
- wetterbedingte Nutzungseinschränkungen,
- Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen,
- Stromausfälle oder technische Probleme, die nicht im Einflussbereich des Vermieters liegen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht in diesen Fällen nicht.
14. Kein Widerrufsrecht (termingebundene Leistung)
Bei der Anmietung handelt es sich um eine Dienstleistung, die an einem festen Termin erbracht wird.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher.
Eine Stornierung ist daher ausschließlich unter den in Punkt 8 genannten Bedingungen möglich.
15. Datenschutz / DSGVO
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Personalausweisnummer) ausschließlich zur Durchführung der Mietvereinbarung.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Nach Abschluss des Mietverhältnisses werden die Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Mit der Unterschrift erkennt der Mieter diese Datenschutzhinweise an.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für beide Parteien ist – soweit gesetzlich zulässig – Attendorn, NRW.
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift,
- dass er die Hütte in ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat,
- dass er die oben genannten Mietbedingungen vollständig gelesen und verstanden hat,
- dass er diese Mietbedingungen als verbindlichen Vertragsbestandteil anerkennt,
- dass er für Schäden während der Mietdauer gemäß Punkt 9 haftet,
- dass er mit der Speicherung seiner Kontaktdaten und der Personalausweisnummer zum Zwecke der Vertragsdurchführung gemäß DSGVO einverstanden ist.
Unterschrift Vermieter: ______________________________
Unterschrift Mieter: _________________________________
Name: _____________________________________________
Anschrift: __________________________________________
Personalausweisnummer: __________________________
Datum: __________________________