Mietbedingungen – Bollerwagenfabrik.de
für Weihnachtsmarkthütten / Verkaufshütten / Partyhütten
1. Mietgegenstand
Vermietet wird ein Bollerwagen gemäß Artikelbeschreibung unter
www.bollerwagenfabrik.de.
2. Vermieter
Bollerwagenfabrik.de
Drinker Schlaa 2
57439 Attendorn
Deutschland
3. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt und endet zu den vertraglich vereinbarten Terminen. Eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bollerwagenfabrik.de möglich.
4. Mietpreis und Zahlung
Der vereinbarte Mietpreis ist bei Abholung vollständig zu entrichten.
5. Kaution
Die vereinbarte Kaution ist bei Abholung vollständig zu entrichten und wird bei Rückgabe erstattet. Die Kaution ist in Bar zu entrichten.
6. Übergabe und Rückgabe
Der Bollerwagen wird in funktionsfähigem, gereinigtem Zustand übergeben und ist in demselben Zustand fristgerecht zurückzugeben. Schäden, Mängel oder starke Verschmutzungen bei Rückgabe werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
7. Nutzung und Verantwortung
Der Mieter ist für einen sicheren Betrieb sowie die Einhaltung aller behördlichen Auflagen verantwortlich.
8. Haftung
Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Nutzung, Witterungseinflüsse, Vandalismus oder Diebstahl entstehen.
9. Rücktritt von der Mietbuchung / Stornobedingungen
Bei einem Rücktritt von der Mietbuchung gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietbetrags werden fällig.
- ab 7 Tage vor Mietbeginn: Der volle Mietbetrag wird fällig.
Der Rücktritt muss schriftlich oder per E-Mail erklärt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der Bollerwagenfabrik.de.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Bollerwagenfabrik.de.
Attendorn, im August 2025