Mietbedingungen – Bollerwagenfabrik.de
für Weihnachtsmarkthütten / Verkaufshütten / Partyhütten
1. Mietgegenstand
Vermietet wird eine mobile Hütte (z. B. Weihnachtsmarkthütte, Verkaufshütte oder Partyhütte) gemäß Artikelbeschreibung unter
www.bollerwagenfabrik.de.
2. Vermieter
Bollerwagenfabrik.de
Drinker Schlaa 2
57439 Attendorn
Deutschland
3. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt und endet zu den vertraglich vereinbarten Terminen. Eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bollerwagenfabrik.de möglich.
4. Mietpreis und Zahlung
Der vereinbarte Mietpreis ist bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn vollständig zu entrichten. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält sich die Bollerwagenfabrik.de das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Übergabe und Rückgabe
Die Hütte wird in funktionsfähigem, gereinigtem Zustand übergeben und ist in demselben Zustand fristgerecht zurückzugeben. Schäden, Mängel oder starke Verschmutzungen bei Rückgabe werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
6. Nutzung und Verantwortung
Die Nutzung der Hütte darf nur zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zweck erfolgen. Der Mieter ist für einen sicheren Betrieb sowie die Einhaltung aller behördlichen Auflagen (z. B. Brandschutz, Veranstaltungsgenehmigungen) verantwortlich.
7. Haftung
Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Nutzung, Witterungseinflüsse, Vandalismus oder Diebstahl entstehen. Es wird empfohlen, eine geeignete Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
8. Rücktritt von der Mietbuchung / Stornobedingungen
Bei einem Rücktritt von der Mietbuchung gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietbetrags werden fällig.
- ab 7 Tage vor Mietbeginn: Der volle Mietbetrag wird fällig.
Der Rücktritt muss schriftlich oder per E-Mail erklärt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der Bollerwagenfabrik.de.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Bollerwagenfabrik.de.
Attendorn, im August 2025